Sowohl eine -> Haustür als auch eine -> Zimmertür kann aus unterschiedlichen Nutzungsansprüchen aus einem oder mehreren Flügeln gebaut sein. Eine Besonderheit ist die -> Klöntür und die -> Schlupftür. Ein -> Türflügel ist in der Weise definiert, dass er sich durch separate Beschläge getrennt öffnen und schließen lässt. Bei mehrflügeligen Türen spricht man dementsprechend von einem -> Stehflügel und einem -> Gehflügel, wobei der Stehflügel nur ausnahmsweise geöffnet wird. Der Stehflügel wird mit -> Riegeln festgestellt. Je nach Breite der -> Türöffnung unterscheidet man die -> einflügelige Tür, die -> zweiflügelige Tür, die -> dreiflügelige Tür. (Begriff 6138 vom 21.02.2008 - 13:49:00)